Tall Ship Avatar und das Corona-Virus
Wir folgen den Anweisungen der niederländischen und der lokalen Behörden. Gelten keine Einschränkungen oder Reiseverboten, führen wir die Reise wie geplant durch.
Natürlich beobachten wir die Entwicklung sehr genau und werden gegebenenfalls darauf reagieren und die betroffenen Gäste informieren.
Maßnahmen an Bord
Sicherheit war an Bord der Avatar schon immer sehr wichtig und jetzt mit dem Corona-Virus noch wichtiger. In Zusammenarbeit mit unserem Fachverband haben wir Protokolle erstellt, um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zu minimieren. Diese Protokolle umfassen u.a. die folgenden Maßnahmen:
Wir bitten darum, dass alle Personen, die
- direkten Kontakt mit einem Infizierten hatten oder selbst unter Verdacht stehen, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben;
- die Symptome Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atemprobleme zeigen;
nicht an der Reise teilnehmen.
Zum Schutz der Gäste und der Mannschaft an Bord haben wir eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die sich mit den allgemein empfohlenen Maßnahmen decken:
- Regelmäßiges Händewaschen mit Seife (mind. 20 Sekunden) aller Personen an Bord
- Husten und Niesen in der Ellenbogenbeuge
- Das Nutzen von Papiertaschentüchern und deren sofortige Entsorgung
- Vermeiden von physischem Kontakt (wie Händeschütteln usw)
- Verstärktes Reinigen von Oberflächen wie Türklinken, Lichtschalter und Handläufen
- Innenräume werden 6x pro Stunde mit mechanischer Belüftung mit Frischluft versorgt
Empfohlen wird:
- In Innenräumen so viel wie möglich 1,5 m Abstand voneinander zu halten. Dies gilt nicht für Personen, die zusammen einen Haushalt bilden*
- In Situationen wo es nicht genug Raum gibt um 1,5 m Abstand zu halten, machen wir Platz für einander oder ist man frei einen Mund-Nasen-Masken zu tragen
- Vermeiden von überfüllten Orten während Landgang und auch hier Abstand zu anderen zu bewahren
* Falls in dem Fahrgebiet Personen aus zwei Haushalten sich ohne Abstand treffen dürfen, werden wir zwei Personen aus verschiedenen Haushalten in einer Kabine einteilen. Wenn in Ihrer Buchungsbestätigung steht, dass Sie eine Kabine mit jemand anderem teilen und Sie dagegen sind, kontaktieren Sie uns bitte, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Während der Saisons 2020 und 2021 hat sich herausgestellt, dass unsere Anti-Corona-Maßnahmen an Bord gut ausführbar sind und haben wir glücklich keine Corona-Fälle an Bord gehabt.
Stand der Dinge ab dem 28. April 2022
Wenn Sie aus der Schweiz, Österreich oder einem anderen Land nach Deutschland einreisen, kann bei einer Kontrolle um einen offiziellen Nachweis über einen negativen Coronatest (PCR- oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden) gefragt werden (gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre). Wenn Sie vollständig gegen Corona geimpft oder kürzlich von Corona genesen sind und einen offiziellen Nachweis darüber haben, ist ein Coronatest nicht erforderlich.
Gegebenenfalls müssen Sie sich auch vorab digital registrieren. Auf einreiseanmeldung.de können Sie prüfen, ob Sie sich anmelden müssen, indem Sie das Land eingeben, aus dem Sie nach Deutschland einreisen.
Für unsere Segeltörns in den Niederlanden und in Schleswig-Holstein gilt:
- Es gibt keine Corona-Einschränkungen mehr, mit Ausnahme von Flughäfen, Flugzeugen, Pflegeheimen und Krankenhäusern. Unternehmen oder Kultureinrichtungen können eigene Corona-Regeln haben.
- In Schleswig-Holstein ist das tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxen verpflichtet.
Für unsere Reisen nach Dänemark gilt:
- Es bestehen keine Einreisebeschränkungen, keine Testpflicht und keine Quarantänepflicht mehr.
- In Dänemark gibt es keine Corona-Einschränkungen mehr, mit Ausnahme von Flughäfen, Flugzeugen, Pflegeheimen und Krankenhäusern. Unternehmen oder Kultureinrichtungen können eigene Corona-Regeln haben.
- Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten, kann bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland ein offizieller Nachweis eines negativen Coronatests (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden) verlangt werden (gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre). Wenn Sie einen offiziellen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder eine kürzlich durchgeführte Corona-Heilung haben, ist ein Coronatest nicht notwendig.
Für unsere Reisen nach Schweden gilt:
- Seit dem 1. April 2022 bestehen keine Einreisebeschränkungen, keine Testpflicht und keine Quarantänepflicht.
- In Schweden gibt es keine Coronabeschränkungen mehr. Unternehmen oder Kultureinrichtungen können eigene Corona-Regeln haben.
Die Niederlande, Dänemark und Schweden sind momentan keine Risikogebiete. Sie müssen nicht in Quarantäne, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren.
Für Passagiere aus Österreich und der Schweiz oder anderen Ländern empfehlen wir, im eigenen Land zu prüfen, ob es Einschränkungen bei der Rückreise aus Deutschland, Dänemark, Schweden oder den Niederlanden gibt.
Die Teilnehmer unserer Segelreisen werden vorab über die geltenden Regeln informiert.
Wir überprüfen täglich die Coronasituation und die damit verbundenen Maßnahmen in den Ländern/Regionen, die wir besuchen (werden). Wir können erst eine Aussage machen ob eine Reise durchgeführt werden kann, wenn die (lokalen) Verordnungen und Auflagen für diesen Reisezeitraum bekannt sind. Sobald dies der Fall ist, werden wir die Teilnhemer umgehend persönlich informieren und diese Website aktualisieren. Das bedeutet, dass Sie bis dahin geduldig sein müssen.
Was passiert, wenn Ihre Segelreise aufgrund von Corona (-Maßnahmen) nicht durchgeführt werden kann?
Das hängt von der Situation ab:
Situation 1: Aufgrund (lokaler) Anti-Corona-Maßnahmen können wir den von Ihnen gebuchten Segeltörn nicht durchführen.
Denken Sie zum Beispiel an Schließung der Grenzen, dem Verbot von Übernachtungen zu touristischen Zwecken, Quarantäne-Anordnungen für Einreisende für das Gebiet, in dem wir segeln.
Wenn es sich um ein bestimmtes (Teil unseres) Segelrevier(s) handelt, bieten wir Ihnen eine vergleichbare Reise in ein alternatives Gebiet an. Ist dies nicht möglich, bieten wir Ihnen drei Möglichkeiten an:
- Umbuchung auf eine andere Segelreise der Avatar
- Sie erhalten einen Voucher für den von Ihnen bezahlten Betrag, den Sie als Zahlungsmittel für eine neue Buchung auf die Avatar innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Gutscheins verwenden können
- Sie erhalten Ihre Zahlung zurück
Denken Sie auch daran, dass sich diese Corona-Krise für die Tourismusunternehmen zu einem Fiasko entwickeln kann. Allen ist geholfen, wenn Sie statt Erstattung der Reisesumme ggf. versuchen, eine Umbuchung auf einen anderen Zeitpunkt zu erreichen oder einen Voucher zu akzeptieren.
Situation 2: Sie können aufgrund einer Coronainfektion, Quarantäne oder für Sie geltenden Anti-Corona-Maßnahmen nicht am Segeltörn teilnehmen.
Wenn Sie oder ein Mitbewohner Corona haben und Sie sich daher in Quarantäne befinden oder wenn Sie beispielsweise in einem Risikogebiet leben und daher nicht in das Gebiet einreisen dürfen, in dem wir segeln, können Sie nicht an der Reise teilnehmen. Im letzteren Fall dürfen Sie meistens doch teilnehmen, wenn Sie einen negativen Coronatest nicht älter als 48 Stunden einreichen können (die genauen Regeln können je nach Gebiet/Periode variieren).
Wenn der von Ihnen gebuchte Segeltörn durchgeführt werden kann, Sie jedoch aufgrund persönlicher Corona-Umstände nicht teilnehmen können, gelten unsere normalen Stornierungsbedingungen. In diesem Fall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob Ihre Reise-/ Annullierungsversicherung Ihre Stornierungskosten vergütet.
Bei Buchungen, welche noch einige Wochen/Monate in der Zukunft liegen, sollte abgewartet werden, wie sich die Lage entwickelt. Zuverlässige Tipps können hier noch nicht erteilt werden. Nur wenn die Durchführung der Reise für Sie (unabhängig von Geboten/Verboten) unter gar keinen Umständen in Betracht kommt, sollten Sie rechtzeitig stornieren, um die Kosten geringer zu halten und uns die Gelegenheit zu bieten einen anderen Teilnehmer zu finden.